Ist ein Bleaching die richtige Wahl für Sie?
Informieren Sie sich hier zu den Möglichkeiten der Zahnaufhellung durch Ihren Profi in Hockenheim:
Zähne bleachen für weiße Zähne: Mit einem Zahnbleaching strahlen Ihre Zähne wieder
“Herr Doktor, wie ist das eigentlich mit… ?”
In unserer Zahnarztpraxis stellen Patienten jeden Tag Fragen. Das brachte uns auf die Idee, die Fragen, die wir mehrfach in der Woche oder sogar täglich gestellt bekommen, an dieser Stelle zu veröffentlichen und zu beantworten. Schließlich scheinen sich viele Menschen dafür zu interessieren.
Sie finden hier also echte Fragen aus dem Praxisalltag, gestellt von unseren Patienten und von uns für unsere Patienten aufbereitet.
Ein Bleaching ist vorteilhaft, weil …
Mögliche Nachteile:
Ist ein Bleaching die richtige Wahl für Sie?
Informieren Sie sich hier zu den Möglichkeiten der Zahnaufhellung durch Ihren Profi in Hockenheim:
Zähne bleachen für weiße Zähne: Mit einem Zahnbleaching strahlen Ihre Zähne wieder
Schmerzen im Kiefergelenk treten oft mit Problemen beim Kauen, Knacken und Reiben im Kiefergelenk sowie Nacken- und Rückenschmerzen auf. Diese Symptome weisen auf eine craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) hin, eine komplexe Störung des Kausystems.
Abhängig von der genauen Ursache der CMD, die wir durch eine sorgfältige Diagnose bestimmen, passen wir die Behandlung individuell an Ihre Bedürfnisse an.
Behandlungsansätze:
Unser Ziel bei becker.dental ist es, die Ursachen der CMD effektiv zu behandeln, um Ihnen eine langfristige Besserung und erhöhte Lebensqualität zu ermöglichen.
Beschwerden im Kiefergelenk – was tun? Finden Sie heraus, wie wir Ihnen bei Kiefergelenksbeschwerden helfen können und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt:
Schienentherapie: Zahnschiene & Knirsch Schiene für entspannte Tage und Nächte
Sie haben weitere Fragen zu unserem Behandlungsangebot oder zu einer speziellen Leistung?
Das Team von becker.dental hilft Ihnen gern persönlich weiter unter 06205 288890.
Kreidezähne, in der Fachsprache Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH), sind eine Herausforderung für junge Zähne. Der Zahnschmelz bildet sich nicht wie gewohnt und wird empfindlich. Unsere Praxis hilft schon bei den ersten Anzeichen: Besuchen Sie uns frühzeitig, damit wir Ihrem Kind bestmöglich helfen können. Wir setzen auf eine sorgfältige Diagnose und individuell abgestimmte Behandlungsmethoden.
Unsere Behandlung zielt darauf ab, die Zähne Ihres Kindes zu schützen und zu stärken. Wir bieten eine Palette an Behandlungen – von speziellen Fluoridlacken bis zu Füllungen und Kronen. In schweren Fällen kann es auch notwendig sein, betroffene Zähne zu ziehen. Unser Ziel: die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihres Kindes zu sichern.
Bringen Sie Ihr Kind so früh wie möglich zu uns. Eine frühzeitige Gewöhnung an den Zahnarztbesuch legt den Grundstein für lebenslange Zahngesundheit. Wir freuen uns, die kleinen Patienten kennenzulernen und sie auf dem Weg zu gesunden Zähnen zu begleiten.
Die Zähne Ihres Kindes entwickeln sich in ihrem eigenen Tempo. Wir bieten Ihnen eine Orientierungshilfe für die erwarteten Durchbruchszeiten der Milchzähne und des bleibenden Gebisses. Kleine Abweichungen sind normal und kein Anlass zur Sorge.
Milchzähne:
Bleibendes Gebiss:
Ab dem Durchbruch des ersten Zahns bis zum 1. Geburtstag:
Ab dem 1. Geburtstag:
Ab dem 2. Geburtstag:
Wählen Sie altersgerechte Produkte für die Zahnpflege Ihres Kindes. Wir empfehlen fluoridhaltige Zahnpasten und Zahnbürsten, die auf das Alter und die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt sind.
Erfahren Sie, wie wir gemeinsam die Zahngesundheit Ihres Kindes schützen:
Kinderzahnarzt Hockenheim: Gesundheit ab dem allerersten Zahn
Die Wahl der Zahnbürste hängt stark von der korrekten Putztechnik ab. Elektrische Zahnbürsten übernehmen die kreisenden Bewegungen und reinigen jeden Zahn einzeln. Bei Handzahnbürsten muss die kreisende Bewegung selbst ausgeführt werden. Eine falsche Technik kann das Zahnfleisch schädigen und zu unzureichender Reinigung führen. Studien zeigen, dass elektrische Zahnbürsten durch ihre Rotationsbewegung tendenziell gründlicher reinigen.
Für Kinder:
Für ältere Menschen:
Sie haben Fragen rund um die Zahnpflege Ihres Kindes?
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Dr. Sandra Becker, die sich auf Kinderzahnheilkunde spezialisiert hat.
Professionelle Zahnreinigung (PZR):
Unterstützende Parodontitistherapie (UPT):
Schützen Sie Ihre Zähne mit der regelmäßigen Professionellen Zahnreinigung: Alles, was Sie zur wichtigen Vorsorgemaßnahme wissen müssen, erfahren Sie hier:
Prophylaxe und Professionelle Zahnreinigung (PZR): Schützen Sie Zähne und Gesundheit
Schützen Sie die Zähne Ihres Kindes frühzeitig. Die Versiegelung der Backenzähne kann Karies effektiv vorbeugen und so die Zahngesundheit langfristig sichern. Wir empfehlen die Versiegelung ab dem Durchbruch der ersten bleibenden Backenzähne.
Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen. Einschränkungen bestehen darin, dass nur die großen Backenzähne (Molaren) von Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre versiegelt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um bleibende und kariesfreie Zähne handelt.
Auch die Versiegelung der kleinen Backenzähne, der sogenannten Prämolaren, kann sinnvoll sein. Die Kosten hierfür werden aber nicht immer von den Krankenkassen übernommen.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung.
Eine Wurzelbehandlung kann notwendig werden, wenn:
Vorteile:
Welche Nachteile und Risiken hat eine Wurzelbehandlung?
Die Wurzelbehandlung erfordert hohe Präzision und Fachkenntnisse des Zahnarztes und ist ein zeitaufwändiger Prozess.
Die Kosten variieren je nach Entzündungsgrad und Anzahl der betroffenen Kanäle. Wir klären im Vorfeld alle Details und vergleichen die Kosten mit denen eines Zahnersatzes – in der Regel ist die Behandlung günstiger. Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom Tarif ab.
Erfahren Sie, wie wir entzündete Zähne effektiv und schonend mit der Wurzelbehandlung erhalten können:
Wurzelbehandlung: Wir gehen Ihren Zähnen bei der Endodontie an den Nerv
Welche Anforderungen stellen Sie an Ihre Zahnfüllung? Wir bieten verschiedene Arten von Füllungen an, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden:
Erfahren Sie, wie wir mit der innovativen CEREC-Technologie Ihren Zahnersatz ohne Wartezeit in nur einer Sitzung fertigen:
Rasch, unkompliziert und ohne Abdruck: Dank CEREC Zahnersatz in nur einer Sitzung
In unserer Zahnarztpraxis in Hockenheim bieten wir verschiedene Materialien für Füllungen und Inlays, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden:
Kunststoff:
Kunststoff-Keramik-Mischung (Komposit):
Keramik:
Jedes Material hat seine spezifischen Vorteile. Wir helfen Ihnen gerne, die optimale Wahl für Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu treffen.
Vorbehandlung:
Implantation:
Unser Ziel:
Ein entspannter Ablauf und Ihre Zufriedenheit stehen bei uns im Vordergrund. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Schritte verstehen und unsere Praxis zufrieden und entspannt verlassen. Wir bieten Ihnen an, sich während der Behandlung in Dämmerschlaf versetzen zu lassen. Dank der Sedierung bekommen Sie vom Eingriff nichts mit.
Die Einheilzeit von Zahnimplantaten variiert und wird von mehreren Faktoren bestimmt:
Nach dem Setzen des Implantats erfolgt die Osseointegration, das Implantat wächst in den Kieferknochen ein. Dieser Vorgang dauert normalerweise sechs bis acht Wochen. Ist ein Knochenaufbau notwendig, dauert die Einheilphase bis zu neun Monate.
Ablauf einer Implantation bei becker.dental:
Schritt 1: Voruntersuchungen und individuelle Beratung
Schritt 2: Vorbehandlungen
Schritt 3: Die Implantation
Schritt 4: Einheilphase
Schritt 5: Freilegung
Schritt 6: Fertigstellung Ihres Zahnersatzes
Dr. Michael Becker ist spezialisiert auf Zahnimplantate und ermöglicht Patienten aller Altersgruppen einen sicheren und festen Biss mit Implantaten als Ersatz für verlorengegangene Zähne.
Gesetzliche Krankenversicherungen decken die Kosten für Zahnimplantate nicht ab. Sie tragen die Kosten dafür selbst. Jedoch erhalten Sie einen Zuschuss für den Zahnersatz auf Ihrem Implantat.
Wir klären die anfallenden Kosten transparent in einem Vorgespräch. Anschließend erhalten Sie von uns einen detaillierten Behandlungsplan, der alle Schritte Ihrer individuellen Behandlung genau auflistet.
Alle Kostenfaktoren im Überblick: Was kostet ein Zahnimplantat? Unser Ratgeber
Sie überlegen, ob Zahnimplantate die richtige Lösung für Sie sind?
Erfahren Sie, wie Zahnimplantate von becker.dental Ihre Lebensqualität verbessern:
Zahnimplantate geben Ihrem Zahnersatz festen Halt – damit Sie auch morgen noch kraftvoll zubeißen können
Wenden Sie sich an uns. Wir werden Ihr Erstattungsschreiben überprüfen und dann entscheiden, ob Ihnen durch den Erstattungsservice der BFS geholfen werden kann.
Sollte Ihre Versicherung nicht innerhalb 30 Tagen erstatten, dann können Sie sich gerne an uns wenden und wir können das Zahlungsziel bei der BFS um 14 Tage verlängern.
Für gesetzlich versicherte Patienten:
Der Investitionsplan dient zur Übersicht der geplanten Behandlung und Information über die entstehenden Behandlungskosten.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie den Investitionsplan dafür nutzen, um ihre Leistungszusage von Ihrer Zusatzversicherung zu erhalten.
Um die Beantragung bei der gesetzlichen Versicherung kümmern wir uns nach Ihrer Zustimmung der Behandlung.
Der genehmigte Heil- und Kostenplan wird elektronisch an die Krankenkassen übermittelt und auch genehmigt. Sie erhalten lediglich ein Genehmigungsschreiben Ihrer Krankenkasse mit dem jeweiligen Festzuschuss für Ihre Unterlagen.
In den meisten Fällen erhalten Sie den Investitionsplan per Mail. Diesen Plan können Sie so, wie er ist, weiterleiten.
Informationen der BFS:
Das ist kein Problem, Sie dürfen nach einer Behandlung direkt vor Ort mit EC-Karte oder Kreditkarte bezahlen.
Der Rechnungsempfänger muss, insbesondere bei Kindern, auch derjenige sein, der das Rechenzentrum unterschreibt, um sicherzustellen, dass die finanzielle Verantwortung für die erhaltenen Dienstleistungen oder Waren richtig geregelt ist. Diese Praxis dient dazu, dass die Eltern und die rechtlichen Vertreter die Zustimmung und Verantwortung für die Rechnung übernehmen, da Kinder rechtlich nicht in der Lage sind, Verträge abzuschließen und finanzielle Verpflichtungen einzugehen.
Durch die Unterschrift des Rechnungsempfängers wird die Vereinbarung rechtsgültig und bindend, wodurch die Zahlungsverpflichtung klar definiert wird.
Dies schützt auch den Rechnungsempfänger vor unerwarteten finanziellen Belastungen oder Streitigkeiten über die Rechnung.
Bei der Kombination von Zahnersatz und Implantaten gibt es oft verschiedene rechtliche und medizinische Aspekte zu beachten, die eine umfassende Dokumentation erfordern.
Die vielen Dokumente, in die Sie einwilligen müssen, sollen Sie über alle Risiken, Kosten und Behandlungsoptionen informieren. Gleichzeitig willigen Sie in die geplante Behandlung ein. Ihr Zahnarzt möchte sicherstellen, dass Sie gut informiert sind und dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu gewährleisten.
Die Parodontitis-Vorbehandlung sind vorbereitende Maßnahmen für eine erfolgreiche Parodontitisbehandlung und sind elementarer Teil der fundierten Behandlung in unserer Praxis.
Die reine Parodontitisbehandlung wird durch Ihre Krankenkasse getragen. Lediglich die Begleitleistungen werden privat in Rechnung gestellt, da diese nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind, diese aber für eine umfassende Behandlung wichtig und notwendig sind.
Nein, das übernehmen wir für Sie. Dies wird digital an Ihre Krankenkasse übermittelt.
Ja, eine pauschale Vereinbarung ist nicht rechtskräftig und gilt somit als nicht getroffen.
Die Honorarvereinbarung muss vor jeder Behandlung neu vereinbart werden, auch wenn sich nichts an der Höhe des Honorars ändert.
Wir rechnen immer nach Gesetz ab. Die Beihilfe erstattet nach eigenen Vorschriften.
Grundlage jeder zahnärztlichen Rechnung sind die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, bei uns zum Beispiel für Röntgenaufnahmen). Daran sind wir gesetzlich gebunden. Eine Rechnung, die sich nur nach den Beihilferichtlinien richtet, wäre deshalb nicht korrekt. Ihre Beihilfestelle prüft dagegen nach der Beihilfeverordnung, die für Sie gilt – je nach Dienstherr vom Bund oder vom Land. Nicht alles, was nach GOZ korrekt berechnet ist, gilt dort auch als beihilfefähig.
Entscheidend ist, warum gekürzt wird:
Tipp: Welche Regeln für Sie gelten, steht in Ihrer Beihilfeverordnung. Ein Blick hinein vor größeren Behandlungen erspart später Überraschungen.
Die Gebühren für private Zahnbehandlungen wurden seit Jahrzehnten nicht angepasst. Die Kosten einer Praxis sind dagegen deutlich gestiegen.
Jede Leistung in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) hat einen festen Grundbetrag. Er errechnet sich aus Punkten und einem Punktwert, und dieser Punktwert ist seit 1988 unverändert. Zum Vergleich: Die allgemeinen Preise stiegen laut Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zwischen 1991 und 2023 um 88,5 Prozent. Die Vergütungen für gesetzlich versicherte Patienten werden dagegen regelmäßig angepasst.
Das Ergebnis: Rund die Hälfte aller Privatleistungen wird beim üblichen 2,3-fachen Satz inzwischen geringer vergütet als dieselbe Leistung bei der Kasse. Bei fast einem Viertel braucht es sogar eine Honorarvereinbarung, nur um das Kassenniveau zu erreichen.
Energie, Miete, Material und faire Gehälter für unser Team – all das kostet heute deutlich mehr als 1988. Damit wir Sie weiterhin mit Zeit und Sorgfalt behandeln können, nutzen wir die Spielräume, die uns die GOZ lässt. Je nach Behandlung und Versicherungstarif kann dadurch ein höherer Eigenanteil entstehen.
Was ist der Punktwert? Der Punktwert ist der Geldbetrag, mit dem die Punkte einer Leistung in Euro umgerechnet werden. Er soll die allgemeine Preisentwicklung abbilden. Anpassen kann ihn nur der Gesetzgeber – zuletzt geschah das 1988.
Nein. Das ist ein verbreiteter Irrtum rund um die Zahnarztrechnung.
Der Faktor multipliziert den Grundbetrag der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) – nicht die Vergütung der Kasse. Und weil dieser Grundbetrag seit 1988 stillsteht, liegt er bei vielen Leistungen deutlich unter dem Kassenhonorar.
Ein Gebührenvergleich der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg verdeutlicht, wie unterschiedlich einzelne Leistungen bei gesetzlich und privat Versicherten vergütet werden:
Laut Kammer vergüten die gesetzlichen Kassen heute über 100 Leistungen besser als die GOZ.
Kurz erklärt: Bei einer Fluoridierung tragen wir Fluoridlack oder -gel zur Kariesvorbeugung auf. Eine Klebebrücke ist festsitzender Zahnersatz, der auf der Rückseite der Nachbarzähne befestigt wird. Die Kassenwerte stammen aus dem BEMA, dem Abrechnungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Steigerungsfaktor zeigt, wie aufwendig eine Leistung bei Ihnen war.
Die GOZ legt für jede Leistung einen Grundbetrag fest. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand multiplizieren wir ihn mit einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelsatz für eine durchschnittliche Behandlung.
Was die Zahl auf Ihrer Rechnung bedeutet:
Ein höherer Faktor kann gerechtfertigt sein, wenn eine Behandlung im Einzelfall besonders schwierig oder zeitaufwendig ist. Das kann beispielsweise an einer eingeschränkten Mundöffnung oder an einem besonders aufwendigen Behandlungsverfahren liegen.
Wichtig für Beihilfepatienten: Die Beihilfe erstattet in der Regel nur bis zum 3,5-fachen Satz. Erkennt Ihre Beihilfestelle eine Begründung nicht an, kann ein Eigenanteil entstehen. Eine Kürzung können Sie gegebenenfalls überprüfen lassen.
Analogleistungen sind moderne Behandlungen, die in der Gebührenordnung noch nicht vorkommen. Sie sind medizinisch notwendig. Trotzdem erstattet die Beihilfe sie nicht immer vollständig.
Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) wurde 2012 zwar überarbeitet. Rund 95 Prozent der Leistungen und Gebühren stammen aber unverändert aus dem Jahr 1988. Viele Verfahren, die heute zur Zahnmedizin gehören, fehlen darin.
Für solche Fälle sieht das Gesetz eine Lösung vor (§ 6 Abs. 1 GOZ): Wir berechnen die neue Leistung „analog“. Das heißt: so wie eine Leistung aus der GOZ, die ihr in Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertig ist.
Beihilfestellen kürzen hier dennoch häufig, oft ohne Angabe von Gründen. Unsere Empfehlung: Nehmen Sie das nicht einfach hin. Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie dabei, Ihren Anspruch durchzusetzen.
Nein. Wunschleistungen (fachlich: Verlangensleistungen) sind medizinisch nicht notwendig. Deshalb erstattet die Beihilfe sie nicht.
Dazu gehören zum Beispiel:
Bevor wir eine solche Leistung erbringen, nennen wir Ihnen die Kosten. Dann treffen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung. So wissen Sie vorher, was auf Sie zukommt.
Die Beihilfe übernimmt Material- und Laborkosten nicht in jedem Fall vollständig. Welche Kosten beihilfefähig sind, hängt von den für Sie geltenden Vorschriften ab. Auch Ihre private Krankenversicherung kann einen Teil der Kosten übernehmen. Deshalb ist ein Eigenanteil möglich, aber nicht zwingend.
Materialkosten: Die Gebührenordnungen legen fest, welche Materialien wir gesondert berechnen dürfen. Die Beihilfe erstattet davon meist nur einen prozentualen Anteil. Wie hoch er ist, regelt Ihre Beihilfeverordnung.
Laborkosten: Kronen, Brücken oder Prothesen fertigt ein zahntechnisches Labor. Diese Kosten berechnen wir nach § 9 GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Für die Kalkulation der zahntechnischen Leistungen können Labore beispielsweise die Bundeseinheitliche Benennungsliste (BEB) verwenden. Sie beschreibt die Leistungen, legt aber keine verbindlichen Preise fest. Jedes Labor kalkuliert seine Preise selbst.
Auch hier erstattet die Beihilfe meist nur einen Teil. Oft orientiert sie sich an den Preisen für gesetzlich Versicherte nach dem BEL (Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis). Ob Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung die Differenz übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab.
Tipp: Lassen Sie sich vor größeren Behandlungen einen Heil- und Kostenplan geben. Darin stehen Material- und Laborkosten getrennt aufgeführt.
Ja, das kann passieren. Manchmal zeigt sich erst während der Behandlung, dass ein zusätzlicher Schritt medizinisch notwendig ist. Bei der Planung war das noch nicht absehbar.
Ein Beispiel: Wir entfernen eine alte Füllung und sehen, dass die Karies tiefer reicht, als das Röntgenbild zeigte. Dann braucht der Zahn vielleicht eine andere Versorgung als geplant.
Ändert sich die Planung, informieren wir Sie darüber. Die Endrechnung kann dann vom Therapieplan (auch Heil- und Kostenplan genannt) abweichen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie uns einfach.
Das regelt Ihre Beihilfeverordnung. Je nach Beihilfeträger und medizinischer Situation kann die Zahl der beihilfefähigen Implantate pro Kiefer oder Kieferhälfte begrenzt sein. Auch bereits vorhandene Implantate können dabei berücksichtigt werden.
Sieht unsere Planung mehr Implantate vor, als Ihre Beihilfeverordnung vorsieht, kann für die zusätzlichen Implantate ein Eigenanteil entstehen. Ob Ihre private Krankenversicherung diese Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab.
Unsere Empfehlung: Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung ein. So können Sie frühzeitig klären, welche Implantatkosten voraussichtlich übernommen werden und mit welchem Eigenanteil Sie rechnen müssen.
Nur in bestimmten Fällen. Die Beihilfevorschriften nennen dafür feste Anlässe.
Bei einer Funktionsanalyse prüfen wir, wie Kiefergelenke, Kaumuskeln und Zähne zusammenspielen. Oft gehört sie zu einer größeren Behandlung. Die Beihilfe erstattet sie und die anschließende Therapie aber nur aus bestimmten Gründen. Typische Anlässe sind:
Liegt keine der in Ihren Beihilfevorschriften genannten Voraussetzungen vor, übernimmt die Beihilfe die Kosten in der Regel nicht. Ob Ihre private Krankenversicherung dafür aufkommt, hängt von Ihrem Tarif ab.