Neue Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 24.11.2021

Aktuelle Hinweise zu Ihrem Zahnarztbesuch

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab dem 24.11.21 gelten die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Ihrem Zahnarztbesuch:

Zahnärztliche Behandlung weiter unabhängig von 3G

Als Patient / Patientin benötigen Sie weiterhin keinen Impf-, Genesen- oder Test-Nachweis, um zahnmedizinisch behandelt zu werden. Zur Einschätzung der Gefährdungslage dürfen wir Sie jedoch nach Ihrem Impf- und Teststatus fragen und ihn dokumentieren.

Bitte tragen Sie zu Ihrem und unserem Schutz eine FFP2-Maske. Bei grippeähnlichen Symptomen informieren Sie uns bitte vor Ihrem Besuch.

Praxispersonal und Zahnärzte werden täglich getestet

Für unser Team gilt 2G+. Wir führen regelmäßig Test durch. Zusätzlich gelten in der Praxis ohnehin sehr hohe Hygienestandards. Sie sind Sie bei Ihrem Besuch bestens geschützt.


Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis